Die klinische Translation von hiPS-Zellen in Deutschland

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Abstract

Dieser Artikel analysiert die klinische Translation von humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) in Deutschland, um zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit beizutragen. Zu diesem Zweck werden das Arzneimittel-, Transplantations-, Gentechnik-, Stammzellen- und Embryonenschutzrecht eingehend analysiert. HiPS-Zell-basierte Therapeutika sind Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs). Hingegen sind künstliche funktional äquivalente hiPS-Zell-basierte Keimzellen zu Fortpflanzungszwecken keine Arzneimittel i. S. d. Arzneimittelgesetzes (AMG); sie sind allerdings Gewebe i. S. d. Transplantationsgesetzes (TPG). Da als Ausgangsmaterial für hiPS-Zell-Therapien menschliche Zellen oder Gewebe verwendet werden, ist das TPG in der Regel ebenfalls anwendbar. In bestimmten Fällen -- abhängig von der Herstellungsmethode -- können hiPS-Zellen zudem als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sein und den Vorschriften des Gentechnikgesetzes (GenTG) unterliegen. Das Stammzellgesetz (StZG) findet auf hiPS-Zellen keine Anwendung. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) weist erhebliche Lücken auf, die vom Gesetzgeber behoben werden sollten. So dürfen grundsätzlich hiPS-Zell-basierte Keimzellen hergestellt und zur Befruchtung verwendet werden, und das selbst dann, wenn sie von einer Person stammen.
Original languageGerman
Title of host publicationDie klinische Anwendung von humanen induzierten pluripotenten Stammzellen: Ein Stakeholder-Sammelband
EditorsSara Gerke, Jochen Taupitz, Claudia Wiesemann, Christian Kopetzki, Heiko Zimmermann
Place of PublicationBerlin
PublisherSpringer
Pages243-327
Number of pages85
ISBN (Electronic)9783662590522
ISBN (Print)9783662590515
DOIs
StatePublished - 2020
Externally publishedYes

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